Massnahmen
Bei Mangellagen treten Massnahmen in Kraft, welche einerseits das Angebot erhöhen und andererseits die Nachfrage dämpfen sollen. Sparappelle, Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierungen bis hin zu Netzabschaltungen sind möglich.
Aktuell sieht der Bund keine Entschädigung für Mehrkosten oder entgangene Gewinne vor, welche durch die Massnahmen ausgelöst werden.
Massnahmen Verbrauchslenkung Strom
Der Bund ordnet bei einer Strommangellage Bewirtschaftungsmassnahmen an, welche das Gleichgewicht zwischen Stromproduktion und Stromverbrauch auf reduziertem Niveau sicherstellen sollen. Dabei folgt der Bund stets dem Subsidiaritätsprinzip und greift nur so weit ins wirtschaftliche Gefüge ein, wie dies zur Bewältigung einer Krise unbedingt notwendig ist.
Für die Bewirtschaftungsmassnahmen des Bundes wird unterschieden zwischen Massnahmen für die Steuerung der Stromproduktion (Angebotslenkung) und Massnahmen für die Steuerung der Stromnachfrage (Verbrauchslenkung).
Auf Seite der Verbrauchslenkung besteht ein Portfolio aus fünf Massnahmen, um den Stromverbrauch auf ein tieferes Niveau zu senken:
- Sparappelle: Sie richten sich an die Bevölkerung, sind noch ohne Erlass einer Bewirtschaftungsverordnung umsetzbar und auf freiwilliger Basis einzuhalten.
- Verbrauchseinschränkungen: Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Rolltreppen oder Komfortheizungen im Aussenbereich.
- Sofortkontingentierung und Kontingentierung: Alle Grossverbraucher sind verpflichtet, eine bestimmte Strommenge einzusparen. Als Grossverbraucher gelten Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh (gemäss Art. 11 Stromversorgungsverordnung).
- Netzabschaltungen: Für einzelne Bereiche eines Verteilnetzgebiets wird die Stromversorgung jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Die Unterbrechungen finden rotierend statt und betreffen alle Bereiche des Verteilnetzes gleichermassen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
Massnahmen Verbrauchslenkung Gas
Erdgas deckt rund 15 Prozent des Energiebedarfs der Schweiz. Verwendet wird es hierzulande vor allem zum Heizen und Kochen – rund 300'000 Privathaushalte heizen mit Gas – sowie in Industrie und Gewerbe. Innerhalb Europas gehört die Schweiz zu den Ländern mit einem tiefen Erdgasverbrauch.
Wie beim Strom soll auch bei Erdgas der Verbrauch nach Bedarf reduziert werden können. Es besteht ein Portfolio aus vier Massnahmen, um den Erdgasverbrauch auf ein tieferes Niveau zu senken:
- Sparappelle: Sie richten sich an die Bevölkerung, sind noch ohne Erlass einer Bewirtschaftungsverordnung umsetzbar und auf freiwilliger Basis einzuhalten.
- Umschaltung Zweistoffanlagen von Gas auf Öl: Der Bund kann Firmen mit Zweistoffanlagen die Umstellung von Gas auf Heizöl vorschreiben.
- Einschränkungen für gewisse Anwendungen: Die Heizungstemperatur von z.B. öffentlichen Gebäuden, Büros oder Wellnessanlagen kann eingeschränkt werden.
- Kontingentierung: Von Kontingentierungen sind zunächst alle Anlagen betroffen, die nicht zu den sogenannten geschützten Verbrauchern zählen. Zu den geschützten Verbrauchern gehören Privathaushalte, grundlegende soziale Dienste (ohne die Bereiche Bildung und öffentliche Verwaltung) und Fernwärmeanlagen für Privathaushalte und grundlegende soziale Dienste. Zu letzteren zählen auch Spitäler, Energie- und Wasserversorgung sowie Blaulichtorganisationen.